Abschreibungen werden normalerweise auf das Anlagevermögen angewendet, das heißt auf Güter, die einem Unternehmen länger als ein Jahr dienen und nicht zum Verkauf (bzw. Handel) bestimmt sind. Beispiele für Anlagevermögen sind Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge und Patente und weitere.
Die Höhe der Abschreibungen wird auf Basis der Nutzungsdauer und des ursprünglichen Anschaffungswerts des Vermögenswerts berechnet. Abschreibungen dienen dazu, den tatsächlichen Wert des Vermögenswerts in der Bilanz eines Unternehmens wiederzugeben, da der Wert von Gütern im Laufe der Zeit aufgrund von Alter, Abnutzung und technischem Fortschritt sinkt.
Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden, welche im Einzelfall zu prüfen sind. Grundsätzlich veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Richtgrößen betreffend steuerlich maximal anerkannten Abschreibungssätzen. Die Werte beziehen sich auf die Anwendung nach der degressiven Abschreibungsmethode, das heißt die Berechnung der Abschreibung erfolgt auf dem (Rest-) Buchwert.
• Wohnhäuser (nur Gebäude): 2 %
• Geschäftshäuser (nur Gebäude): 4 %
• Fabriken/Werkstätten/Lagergebäude: 8 %
• Geschäftsmobiliar: 25 %
• Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken: 30 %
• Motorfahrzeuge: 40 %
• Anhänger: 30 %
• Büromaschinen und EDV-Anlagen: 40 %
• Patente/Lizenzen/Goodwill: 40 %
• Werkzeuge: 45 %
Bei der linearen Abschreibungsmethode, die sich auf die Berechnung der Abschreibungen auf dem Anschaffungswert bezieht, werden die aufgeführten Abschreibungssätze halbiert.
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