Bei der Bilanz und Erfolgsrechnung handelt es sich um Urkunden im Sinne des schweizerischen Strafgesetzbuchs. Wer falsche Buchungen vornimmt, begeht somit unter Umständen eine Urkundenfälschung. Dies gilt auch für das Ausstellen von fehlerhaften Lohnausweisen. Je nach Vergehen, können unterschiedliche Strafen erfolgen. Dies lässt sich jedoch verhindern, wenn:
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