Bitte bedenken Sie, dass nicht nur Einkommen aus einer aktiven Erwerbstätigkeit der AHV/IV/EO-Beitragspflicht unterliegt.
Folgende Erträge aus Geschäftsvermögen von selbständig Erwerbenden unterliegen ebenfalls der AHV/IV/EO Beitragspflicht:
Die AHV/IV/EO-Beiträge für die Erträge aus diesem Geschäftsvermögen werden im gleichen Beitragsverfahren erhoben wie bei Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit.
Vermeiden Sie Verzugszinsen und hohe Nachzahlungen, in dem Sie AHV-pflichtige Erträge aus Geschäftsvermögen frühzeitig anmelden
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