Selbständige Erwerbstätigkeit
Wer ist selbstständig erwerbend?
Bei jeder Erwerbstätigkeit stellt sich die Frage, ob die Einkünfte aus dieser Arbeit nach dem AHV-Gesetz als Erwerb aus unselbstständiger oder aus selbstständiger Tätigkeit gelten. Als selbständig erwerbend gelten Personen, die unter eigenem Namen auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.
Die Anerkennung der Selbstständigkeit wird für eine bestimmte Tätigkeit bzw. Branche ausgestellt und den Selbstständigerwerbenden mitgeteilt. Es ist deshalb möglich, dass jemand sowohl selbstständigerwerbend (für bestimmte Tätigkeiten) als auch unselbstständigerwerbend (für die übrigen Tätigkeiten) ist.
Die zuständige Ausgleichskasse beurteilt im Einzelfall, ob jemand im Sinne der AHV als unselbständig oder als selbständigerwerbend zu betrachten ist. Die unten aufgeführten Kriterien sind für den Entscheid richtungsweisend.
Merkmale der selbständigen Erwerbstätigkeit
Im Einzelnen deuten unter anderem folgende Merkmale auf eine selbständige Erwerbstätigkeit hin:
Unselbständige Erwerbstätigkeit
Was versteht man unter einer unselbständigen Erwerbstätigkeit?
Als unselbständig erwerbend gilt, wer in untergeordneter Stellung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit Arbeit leistet, ohne ein wirtschaftliches Risiko zu tragen.
Merkmale der unselbständigen Erwerbstätigkeit
Für eine unselbständige Erwerbstätigkeit sprechen unter anderem folgende Merkmale:
Einstufung als selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit
Massgeblichkeit des Einzelfalles
Ob eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit vorliegt, ergibt sich durch eine Beurteilung des Einzelfalls. Liegen Merkmale beider Erwerbsarten vor, ist abzuwägen, welche Merkmale überwiegen. Abmachungen unter den Beteiligten sind nicht entscheidend. Im Zweifelsfall entscheidet die Spezialbehörde (Ausgleichskasse, Steueramt, Arbeitsmarkt- und Migrationsbehörde) über die Einstufung.
Fallgruppen normalerweise selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit
Nachfolgend einige Fallgruppen, bei denen normalerweise entweder eine selbständige oder eine unselbständige Erwerbstätigkeit vorliegt:
Normalerweise selbständige Erwerbstätigkeit:
Normalerweise unselbständige Erwerbstätigkeit:
Stand per; 1.1.2024
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