Erbgang, Erbengemeinschaft, Willensvollstrecker, Erbteilung
Für Privatpersonen erbringen wir verschiedene Beratungsdienstleistungen.
"Ihrem Vermögen, Ihrer Familie und Ihren nächsten zuliebe"
- Willensvollstreckermandate ausführen, Feststellen der Erben, Berücksichtigung von Testamenten, Erbverträgen und anderen Verfügungen
- Durchführung von Erbteilungen, Inventar, Feststellung Nachlassmasse, Erbteilungsvertrag erstellen, Auflösung der Erbengemeinschaft
- Erbschaftsverwaltungen für Erbengemeinschaften
- Steuerberatung für Privatpersonen - weitere Informationen erhalten Sie unter "Steuerberatung"
- Allgemeine Steuerberatung bei Nachlassvermögen, Erbschaft und Erbengemeinschaften. Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen - straflose Selbstanzeige als Erbe. Erbenhaftung und Steuersukzession
- Beratung bei Erbschafts- und Schenkungssteuern. Beispielsweise bei gemischten Schenkungen, Querschenkungen, Schenkungen an Nichtverwandte, etc.
- Steuerberatung für Grundstückgewinnsteuer bei Immobilien, Liegenschaften im Nachlass
Je nach Aufgabenstellung arbeiten wir mit weiteren Spezialisten wie Rechtsanwälte und Notare zusammen.
Wir sind ausschliesslich beratend und ausführend tätig.