Unter Erbschaftssteuern werden die Steuern bezeichnet welche die Erben bei der Übernahme eines Nachlasses zu entrichten haben. Die Erbschaftssteuern werden durch die Kantone erhoben. Der Bund kennt keine Erbschaftssteuer. Jeder Kanton regelt seine Erbschaftssteuer selber, so wie auch die Schenkungssteuern.
Der Ort der Besteuerung liegt am Ort wo der Schenkende beziehungsweise der Erblasser im Zeitpunkt der Erbschaft oder Schenkung lebte. Immobilien werden immer an ihrem Standort besteuert.
Die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Ehepartner sind in der ganzen Schweiz von der Steuer befreit, in den meisten Kantonen auch die direkten Nachkommen.
Bei den Nichtverwandte kommen nach wie vor sehr hohe Steuern zahlen, wenn sie erben oder beschenkt werden. Bei hohen Beträgen fällt oft ein Viertel oder sogar die Hälfte der Erbschaft an den Staat.
Konkubinatspaare welche seit mehr als fünf oder zehn Jahren im gleichen Haushalt leben, werden in einigen Kantonen im Vergleich zu den übrigen Nichtverwandten relativ gering besteuert. Nur im Kanton Schwyz gehen alle Erben steuerfrei aus.
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