30.11.2019
Abschaffung der Inhaberaktien ab 1.11.2019
Ab dem 1. November 2019 sind die neuen Bestimmungen über die Abschaffung der Inhaberaktien in Kraft getreten. Wir empfehlen Ihnen als beteiligter Aktionär oder Verwaltungsrat von Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien zu handeln.
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