16.04.2020

COVID-19: Nationale Massnahmen gegen Konkurse infolge Coronavirus

Der Bundesrat will mit gezielten Massnahmen coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen verhindern. Er hat die entsprechende Verordnung an seiner Sitzung vom 16. April 2020 verabschiedet. Sie tritt am 20. April 2020 in Kraft. Die Verordnung sieht eine vorübergehende Entlastung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige (OR 725 Abs. 2) vor, die in der Regel zum sofortigen Konkurs führen würde, sowie die Möglichkeit einer befristeten, unbürokratischen COVID-19-Stundung insbesondere für KMU.

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