05.11.2021
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2022 unverändert.
Es gelten – gleich wie im Vorjahr – folgende Höchstabzüge:
Diese Höchstabzüge bilden zugleich die massgebenden Einzahlungslimiten für die Steuerpflichtigen.
(Quelle: ESTV, Eidg. Steuerverwaltung)