22.03.2021
Der Regierungsrat des Kantons Zürich setzt die vom Kantonsrat beschlossene Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Mit der Änderung wird die Besteuerung von Kapitalleistungen der höheren Lebenserwartung und den tieferen Umwandlungssätzen in der beruflichen Vorsorge angepasst. Damit wird die im Vergleich zu anderen Kantonen hohe Besteuerung beim Bezug von grossen Beträgen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule spürbar gesenkt.
Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule werden im Kanton Zürich vergleichsweise stark besteuert. Da insbesondere grosse Kapitalbezüge vor der Pensionierung sorgfältig geplant werden und dabei die Steuerbelastung berücksichtigt wird, kommen Wegzüge von grossen Steuerzahlern aus dem Kanton Zürich regelmässig vor. Damit entgeht dem Kanton Zürich entsprechendes Steuersubstrat. Der Regierungsrat und die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Kantonsrats legen nun einen breit getragenen Kompromissvorschlag vor, der den Kanton Zürich für Personen, die vor der Pensionierung stehen, wieder attraktiver positioniert.
Dabei tönt die Halbierung des Rentenumwandlungssatzes von 10 % auf 5 % nach sehr viel. Dabei ist der Effekt aber nicht so gross, wie man auf den ersten Blick erwarten könnte. Insbesondere bei sehr grossen Kapitalauszahlungen ist der Kanton Zürich nach wie vor sehr teuer, was an der allgemein starken Progression der Einkommenssteuer im Kanton Zürich liegt. Für mittlere Kapitalbezüge verbessert sich der Kanton Zürich allerdings beachtlich.