30.11.2021
Am 3. November 2020 hat die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) Änderungen zum Kreisschreiben Nr. 28 «Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer» vom 28.08.2008 publiziert. Dabei wird die Berechnung des Kapitalisierungssatzes zur Ermittlung des Ertragswerts für Bewertungen mit Bilanzstichtag ab 1. Januar 2021 angepasst.
Für Handels-, Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften wird der Marktwert nach KS 28 wie folgt ermittelt: Der Verkehrswert einer Beteiligung resultiert aus dem Durchschnitt des zweifach gewichteten Ertragswerts und des einfach gewichteten Substanzwerts. Der Ertragswert entspricht dabei dem durchschnittlichen Reingewinn der letzten zwei oder drei Geschäftsjahre, welcher mit dem massgebenden Zinssatz zu kapitalisieren ist. Bisher setzte sich dieser Kapitalisierungszinssatz aus dem Zinssatz von risikolosen Anlagen und einer festen Risikoprämie zusammen und beläuft sich auf 7%.
Die Herleitung des Kapitalisierungssatzes bleibt weiterhin komplex. Die Anpassungen werden ab 2021 einen leicht höheren Kapitalisierungssatz ergeben. Nach Einschätzung von Experten darf per 1. Januar 2021 mit einem Kapitalisierungssatz von etwa 9% bis 11% gerechnet werden. Dies würde den Vermögenssteuerwert von nichtkotierten Wertpapieren (Aktien, GmbH-Anteile, etc.) im Vergleich zu den Vorjahreswerten massgeblich reduzieren. Es bleibt die Publikation des Kapitalisierungszinssatzes in der Kursliste der ESTV abzuwarten.