31.10.2022
Da sich die Arbeitslosenversicherung finanziell erholt hat, fällt das sogenannte Solidaritätsprozent ab dem 1. Januar 2023 weg. Das bedeutet, dass für Lohnanteile über CHF 148'200 nicht mehr 0,5 % auf der Lohnabrechnung abgezogen werden muss. Die Belastung für den Arbeitgeber von 0,5 % entfällt ebenfalls.