31.08.2022
Neues Aktienrecht ab dem 1.1.2023 - was sollten Sie bereits heute umsetzen
Ab Januar 2023 treten verschiedene neue Vorschriften im Aktienrecht in Kraft. Es empfiehlt sich folgenden Punkte bereits jetzt anzugehen und eventuelle Massnahmen zu ergriffen:
Überprüfung der Statuten und Reglemente
- Bereits existierende Statuten nutzen die Flexibilität des neuen Rechts oft nicht aus oder enthalten Bestimmungen, die dem neuen Recht nicht entsprechen. Bis zum 1. Januar 2025 hat das Unternehmen Zeit, die Statuten dahingehend anzupassen. Es ist ratsam, sich bereits jetzt mit den Anpassungen zu beschäftigen.
Planung der Generalversammlung 2023
- Ab 1. Januar 2023 sind digitale Technologien bei der Durchführung von Generalversammlungen erlaubt. Generalversammlungen können via Videokonferenz und an verschiedenen Orten oder im Ausland abgehalten werden, sofern die Ausübung der Aktionärsrechte nicht erschwert wird. Universalversammlungen können neu elektronisch oder in Schriftform durchgeführt werden. Um virtuelle Generalversammlungen und solche im Ausland durchführen zu können, müssen die Statuten bereits 2022 angepasst werden.
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