25.02.2022

Revidiertes Versicherungsvertragsgesetz gültig seit 1. Januar 2022

Das  Versicherungsvertragsgesetz  regelt  die  Beziehungen  zwischen  den  Versicherungen  und ihren  Kunden.  Die  Revision  des  VVG  bringt  ab  2022  für  neu  abgeschlossene  Verträge  mehr Rechte  für  die  Versicherten:   

  • Für Versicherungsverträge gilt  nun  ein  generelles  Widerrufsrecht  von  14  Tagen
  • Verträge mit einer  langen  Laufzeit  können  nun  nach  drei  Jahren  -  und  danach  jährlich  - gekündigt   werden
  • Für eine  Kündigung  genügen  nun  E-Mail,  SMS  oder  Whatsapp
  • Die Verjährungsfrist für  Ansprüche  aus  Versicherungsverträgen  wird  von  zwei  auf  fünf Jahre  erhöht.    
  • Bei festgestellten Doppelversicherungen  (z.B.  Hausratversicherung)  ist  eine  Kündigung innert  vier  Wochen  seit  der  Entdeckung  möglich.  

Für  bereits  bestehende  Verträge  gelten  nur  die  neuen  Kündigungsbestimmungen  sowie  die Möglichkeit,  den  Vertrag  per  E-Mail,  SMS  oder  Whatsapp  zu  kündigen.  Die  anderen  Regeln gelten  nur  für  neu  abgeschlossene  Verträge.