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Natürliche und juristische Personen bezahlen bei der Veräusserung von Grundeigentum (Land, Grundstücke, Liegenschaften, Immobilien) auf dem erzielten Verkaufsgewinn eine Grundstückgewinnsteuer. Bei den juristischen Personen kommt die Grundstückgewinnsteuer nur in Kantonen mit dem monistischen Verfahren zur Anwendung.
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Checkliste Grundstückgewinnsteuer
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