Der gewerbsmässige Liegenschaftenhändler befasst sich in einer Art mit Liegenschaften, die über die blosse Vermögensverwaltung hinausgeht.
Was sind die Kriterien, welche für Gewerbsmässigkeit sprechen:
- Häufung von Liegenschaftskäufen und -verkäufen
- kurze Haltedauer
- Wiederanlage von Erlösen in Immobilien
- systematische und planmässige Art und Weise des Vorgehens
- enger Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bzw. Einsatz spezifischer Fachkenntnisse
- Verwendung bedeutender Fremdmittel zur Finanzierung
- Realisierung im Rahmen einer Personengesellschaft
Damit gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel vorliegt, müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein. Das Erfüllen eines Kriteriums kann genügen.
Was sind die Steuerfolgen auf realisierten Gewinnen aus Immobilienverkäufen:
- Gewinn unterliegt der Einkommenssteuer (dualistische Kantone)
- Gewinn unterliegt der Grundstückgewinnsteuer (monistische Kantone)
- Gewinn unterliegt der direkten Bundessteuer (monistische und dualistische Kantone)
- Gewinn unterliegt der AHV