Der aus dem Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften erzielte Gewinn unterliegt grundsätzlich der Grundstückgewinnsteuer. Die Grundstückgewinnsteuer ist – je nach Kanton – eine kantonale und/oder kommunale Sondersteuer. Auf Bundesebene sind solche Kapitalgewinne von Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei, ausser es liegt beispielsweise eine gewerbliche Tätigkeit vor.
• Wie ist die Unterscheidung zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Anlagekosten bei der Veräusserung der Liegenschaft?
• Wann wird die Grundstückgewinnsteuer fällig bei Erbvorbezug, Schenkung oder Erbschaft von Immobilien?
• Wann kann die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden?
• Wann können Steueraufschubstatbestände geltend gemacht werden? Wie können einstufige- oder mehrstufige Aufschübe geltend gemacht werden?
• Wann muss bei Übertragung einer Immobilie eine Erbschafts- / Schenkungssteuer bezahlt werden?
• Was sind die Steuerfolgen bei einer gemischten Schenkung bei der Übertragung von Immobilien?
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• Erbengemeinschaften: Was sind die Steuerfolgen bei Übertragung von Immobilien?
• Wie ist die Anwendung der Präponderanzmethode beim Liegenschaftenverkauf?
• Was sind die Steuerfolgen beim Verkauf oder Übertragung von Immobiliengesellschaften? Was bedeutet die wirtschaftliche Handänderung?