Was sind die Voraussetzungen für einen korrekten MWST-Beleg?
Nachfolgend die wichtigsten Elemente, welche eine Rechnung aufweisen muss, damit der Leistungsempfänger, sofern er dazu berechtigt ist, den Vorsteuerabzug geltend machen kann:
Abgewickelt wird es mit den Rechnungen um automatisierte Belege wie Kassenzettel von Supermärkten bis max. CHF 400, muss der Leistungsempfänger nicht angegeben werden.
Als MWST-pflichtiges Unternehmen sind verpflichtet, Ihren Kunden solche MWST-konformen Rechnungen auszustellen.
Noch viel wichtiger ist aber, dass Sie selbst, alle erhaltenen Rechnungen auf die MWST-Konformität prüfen und nicht konforme Rechnungen vor der Bezahlung zurückweisen und korrigieren lassen.
Als Unternehmen sind Sie dafür verantwortlich, dass jede geltende gemachte Vorsteuerabzug mit einer korrekten Rechnung belegt ist.
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