Was sind die Voraussetzungen für einen korrekten MWST-Beleg?

Nachfolgend die wichtigsten Elemente, welche eine Rechnung aufweisen muss, damit der Leistungsempfänger, sofern er dazu berechtigt ist, den Vorsteuerabzug geltend machen kann: 

  • Name und Adresse des Leistungserbringers (in der Regel Angaben gemäss Handelsregistereintrag)
  • UID-Nummer des Leistungserbringers, zB CHE-123.456.789 MWST
  • Name und Adresse des Leistungsempfängers (in der Regel Angaben gemäss Handelsregistereintrag)
  • Datum oder Zeitraum der Leistungsbringung, wenn diese nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmen
  • Beschreibung von Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
  • Rechnungsbetrag
  • Anwendbarer MWST-Satz (derzeit gültig: Normalsatz 8,1 %, Sondersatz für Beherbergungen 3,8 % oder reduzierter Satz 2,6 %) und den geschuldeten Steuerbetrag. Versteht sich der Rechnungsbetrag inklusive der MWST, genügt die Angabe zB „inkl. 8,1 % MWST“, der geschuldete Steuerbetrag muss nicht separat ausgewiesen werden.
  • Achtung: die Angabe „inkl. MWST“ ohne Angabe des MWST-Satzes genügt nicht.

Abgewickelt wird es mit den Rechnungen um automatisierte Belege wie Kassenzettel von Supermärkten bis max. CHF 400, muss der Leistungsempfänger nicht angegeben werden.

Als MWST-pflichtiges Unternehmen sind verpflichtet, Ihren Kunden solche MWST-konformen Rechnungen auszustellen.

Noch viel wichtiger ist aber, dass Sie selbst, alle erhaltenen Rechnungen auf die MWST-Konformität prüfen und nicht konforme Rechnungen vor der Bezahlung zurückweisen und korrigieren lassen.

Als Unternehmen sind Sie dafür verantwortlich, dass jede geltende gemachte Vorsteuerabzug mit einer korrekten Rechnung belegt ist.