Die Verrechnungssteuer hat einen einzigartigen Hauptzweck: Sie sichert die allgemeine Einkommenssteuer auf Kapitalerträgen (insbesondere Dividenden sowie Bank- und Obligationenzinsen), Lotteriegewinnen und Versicherungsleistungen sowie die Vermögenssteuer auf den diesen Einkommensbestandteilen zugrunde liegenden Vermögenswerten (= Sicherungszweck der Verrechnungssteuer, Ziel: Eindämmung der Steuerhinterziehung).

Deshalb wird die Verrechnungssteuer vom Grundsatz her in einer ersten Phase anonym an der Quelle der steuerbaren Leistung – nämlich beim schweizerischen Leistungsschuldner – erhoben und in einer zweiten Phase dem steuerehrlichen Inländer zurückerstattet. Ausländische Leistungsempfänger können die Verrechnungssteuer nur bei Vorliegen einer staatsvertraglichen Rückerstattungsgrundlage vollständig oder teilweise zurückfordern. Bei internationalen Verhältnissen im Sinne eines Leistungsflusses aus Schweizer Quelle an ausländische Leistungsempfänger steht somit nicht der Sicherungszweck, sondern der Fiskalzweck der Verrechnungssteuer im Vordergrund.