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Das „Umstrukturierungsrecht“ behandelt besondere Unternehmenssituationen wie Fusion, Spaltung, Ausgliederung, Rechtsform-Umwandlung, Vermögensübertragung und Unternehmensverkauf oder Unternehmenskauf. Die rechtliche Grundlage dazu bildet das Fusionsgesetz (FUSG).
Eine Unternehmung ist berechtigt, sich mit einer anderen Gesellschaft zu vereinigen (Fusion), sich aufzuteilen (Spaltung), Betriebsteile oder Anlagevermögen ihres Unternehmens in eine Tochtergesellschaft auszulagern (Ausgliederung), sich eine neue Rechtsform zu geben (Umwandlung) und Vermögen an Dritt zu übertragen (Vermögensübertragung).
Ob Steuerfolgen aus einer Transaktion entstehen hängt von verschiedenen Faktoren und insbesondere der Strukturierung einer Transaktion ab. Das Ziel ist eine steuerneutrale Umstrukturierung zu erreichen. Mögliche Steuerfolgen sind immer auf alle involvierten Parteien hin zu prüfen. Auf Stufe Gesellschaft (juristische Person) und auf Stufe Inhaber oder Aktionär (natürliche Person).
Unser Steuerexperten Team begleitet Sie bei allen Umstrukturierungssituationen.
Bei Bedarf arbeiten wir mit weiteren Spezialisten (Banken, Notare, etc.) aus unserem Netzwerk zusammen.
Wir steuern Ihre Steuern
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