Eine Rechtsformumwandlung einer Personengesellschaft in einen Kapitalgesellschaft ist möglich. Der Verkauf einer Einzelfirma (Asset Deal) hat beim Veräusserer Steuerfolgen. Deshalb wandeln viele Firmeninhaber Ihre Unternehmung in eine Kapitalgesellschaft um. Mit dem Ziel, beim Verkauf der Kapitalgesellschaft einen steuerfreien Kapitalgewinn zu erzielen.
Was sind die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Umwandlung (DBG Art. 19 Abs. 1 u. Art. 20 Abs. 2)
Was sind die Folgen bei einer Sperrfristverletzung:
Bei Einzelunternehmung sollte frühzeitig die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft geprüft werden. Dabei sind dabei nicht nur die direkten Steuern (Bund, Kanton, Gemeinde), sondern auch Erbschafts- und Schenkungssteuern, Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern oder die Mehrwertsteuer in die Abklärungen einzubeziehen.
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