Mit einem Steuerruling / Steuervorabbescheid werden der Steuerverwaltung die steuerrechtlichen Folgen eines geplanten Vorgehens vor der Umsetzung vorgelegt.
Steuerrulings sind sinnvoll, wenn die Steuerfolgen der Transaktion unklar sind oder wenn Ermessensspielräume vorliegen.
Mit der Steuerverwaltung werden die Steuerfolgen verbindlich festgelegt.
Zugänglich sind nur Sachverhalte und Bewertungsfragen. Rulings zu Rechts- und Auslegungsfragen werden von Steuerbehörden und kantonalen Gerichten anerkannt, vom Bundesgericht jedoch nicht geschützt. −
Keine „Steuerdeals“; Steuergesetz gibt den Rahmen vor.