Steuerruling Vorabentscheid

  • Mit einem Steuerruling / Steuervorabbescheid werden der Steuerverwaltung die steuerrechtlichen Folgen eines geplanten Vorgehens vor der Umsetzung vorgelegt. 
  • Steuerrulings sind sinnvoll, wenn die Steuerfolgen der Transaktion unklar sind oder wenn Ermessensspielräume vorliegen.
  • Mit der Steuerverwaltung werden die Steuerfolgen verbindlich festgelegt. 
  • Zugänglich sind nur Sachverhalte und Bewertungsfragen. Rulings zu Rechts- und Auslegungsfragen werden von Steuerbehörden und kantonalen Gerichten anerkannt, vom Bundesgericht jedoch nicht geschützt. −
  • Keine „Steuerdeals“; Steuergesetz gibt den Rahmen vor.