Wenn Sie die laufenden Buchhaltungsbelege selber in einem Buchhaltungsprogramm erfassen und verbuchen und uns als "Controller", Abschlussersteller oder Treuhänder für den Jahresabschluss beauftragen. Bitte beachten Sie folgendes:
Die Grundlage für einen ordnungsmäßen Jahresabschluss bildet die Buchhaltung mit den erfassten Belegen. Sind die Belege falsch verbucht, so sind diese von uns zu korrigieren. Falls Sie weder Zeit noch Freude an der Belegverbuchung haben, empfehlen wir Ihnen, die Buchhaltung an uns zu delegieren. Das nachträgliche korrigieren und bereinigen der Buchhaltung kann sehr zeitaufwändig sein. Was zu entsprechenden Mehrkosten führt.
Gerne beraten wir Sie auf Ihre Situation bezogen, wie Sie die Buchhaltung in Ihrer Firma organisieren und wer welche Buchhaltungsarbeiten sinnvollerweise erledigt.
Weitere Informationen zu Zusammenarbeit und Honorar