Oftmals vernachlässigen Unternehmer Ihre private Altersvorsorge und investieren fast sämtliche Mittel in Ihren Betrieb. Dies kann je nach Zeitpunkt, wann dies entdeckt wird, gravierende folgenden für den Unternehmer haben.
Nachstehend finden Sie wichtige Informationen und Tipps zum Thema, Vermögensaufbau, Vorsorge, Altersvorsorge, private Finanzplanung und Pensionsplanung für Unternehmer.
Zentraler Bestandteil der Unternehmer-Vorsorge ist neben der Altersvorsorge auch die sogenannte biometrischen Risiken wie Tod oder Invalidität abzusichern. Also die finanzielle Absicherung bei einer Erwerbsunfähigkeit sowie die Absicherung der Familie bei Ihrem Ableben.
Die Unternehmer-Altersvorsorge
Ziel und Zweck der Altersvorsorge ist klar definiert. Die Altersvorsorge soll uns finanzielle Unabhängigkeit bewahren und vor existenzieller Not nach Pensionierung schützen, wenn das Einkommen während der Erwerbstätigkeit wegfällt. Sie basiert auf dem Drei-Säulen-System der Schweiz und gilt für alle Arbeitnehmende als auch für Firmeninhaber. Als selbstständig Erwerbender, z.B. als Inhaber einer Einzelfirma, müssen gesonderte Regelungen beachtet werden.
Überblick über das Schweizer Vorsorge und Drei-Säulen-System
Die Altersvorsorge-Leistungen für Unternehmer
Das im Alter zur Verfügung stehende Einkommen für Unternehmer setzt sich aus den Leistungen der drei Säulen zusammen:
Eine überobligatorische Versicherung ermöglicht unter anderem, ein höheres Alterskapital aufzubauen. Das während der Beitragszeit angesparte und verzinste Altersguthaben kann beim Eintritt in die Pension entweder als Rente oder als Kapital bezogen werden.
Der Umwandlungssatz für das Alterskapital im obligatorischen Bereich beträgt im Jahr 2020 noch 6.8%. Dieser Umwandlungssatz sinkt in den nächsten Jahren kontinuierlich auf 5.3% im BVG-Obligatorium. Aktuell bedeutet das, dass z.B. für CHF 100’000 Alterskapital in der Pensionskasse eine jährliche Rente von CHF 6’800 ausbezahlt wird. Der Umwandlungssatz für das Alterskapital im Überobligatorium unterscheidet sich je nach Pensionskasse und ist in der Regel deutlich tiefer. Anstelle der Rente kann und wird in vielen Fällen auch das Kapital oder zumindest ein Teil davon bezogen.
Zwischenfazit und Handlungsempfehlung
Um als Unternehmer auch nach Pensionierung genügend finanzielle Flexibilität haben, empfiehlt es sich die berufliche und private Vorsorge (zweite und dritte Säule) best möglich genutzt werden. Aus obigen Ausführungen wird ersichtlich, dass das maximale Einkommen aus der ersten Säule sehr tief ist und der Umwandlungssatz die Renten in der 2. Säulen schmelzen lässt. Zudem ist der demographische Wandel, Arbeitstätigkeit, veränderte Arbeitsmodelle, Beitragsfinanzierung und diverse Rentenreformen im politischen Umfeld welche die Zukunft des Vorsorgesystems weiter unsicherer machen.
Können also die laufenden Lebenshaltungskosten nach der Pensionierung nicht mit dem Renteneinkommen gedeckt werden, ist ein Vermögensverzehr die Folge. Eine Finanz- und Pensionsplanung welche die Geldflüsse und Geldmittel abbildet und berechnet ist zentral um einen Überblick über den Finanzbedarf zu erhalten.
Bei einem Unternehmer sind dabei noch weitere Punkte im privaten Finanzplan einfliessen zu lassen:
Wie können Unternehmer Ihre Altersvorsorge verbessern?
Für Unternehmer ist die Auseinandersetzung mit der Altersvorsorge besonders wichtig. Einerseits, weil das Einkommen und somit auch das Vorsorgesparen direkt mit der unternehmerischen Entwicklung einhergeht und andererseits, weil die Beteiligung an der Firma für viele der wichtigste Vermögenswert im privaten Gesamtvermögen darstellt.
Im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmenden haben Unternehmer sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule Möglichkeiten, die eigene Vorsorge direkt zu beeinflussen, insbesondere in den Bereichen Lohnbezug, Pensionskassenwahl und bei der Wahl des Vorsorgeplans. Alle drei Bereiche sind miteinander verknüpft und sollten aufeinander abgestimmt sein, damit die Altersvorsorge des Unternehmers optimiert werden kann.
1. Lohn- und Dividendenbezug aufeinander abstimmen
Unternehmensinhaber können die Höhe ihres Lohnbezuges selber bestimmen, sofern es der Geschäftsgang zulässt. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig zu eruieren, ob der Lohnbezug zugunsten einer auszuschüttenden Dividende gekürzt werden soll. Die Dividende ist steuerlich, isoliert betrachtet, vorteilhaft. In einer Gesamtrechnung kann dies aber unvorteilhaft sein, da durch einen geringeren Lohnbezug auch die AHV-Rente und das Alterskapital in der Pensionskasse kleiner ausfällt. Ebenso werden damit Pensionskassen-Einkäufe, die als beliebte Steuer-Sparmöglichkeit genutzt werden, beschränkt oder gänzlich verhindert.
2. Pensionskassenwahl / Vorsorgeeinrichtung
Die Wahl der Pensionskasse ist für die Unternehmer-Vorsorge ebenfalls ein wichtiges Kriterium, da diese direkten Einfluss auf die Vorsorge-Leistungen des Unternehmers haben kann. Entscheidend sind die finanzielle Situation der Pensionskasse, die Kosten für Verwaltung und Risikoabsicherung sowie die Altersleistungen der Pensionskasse.
Als Gradmesser der finanziellen Situation dient der Deckungsgrad. Der gibt an, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen gedeckt sind. Bei einer Unterdeckung der Pensionskasse können die Versicherten sowie die Arbeitgeber angehalten werden, Sanierungsbeiträge zu leisten. Für Sie als Unternehmer ist dies doppelt unvorteilhaft. Teils erhebliche Unterschiede bestehen auch bei den Verwaltungs- und Risikokosten. Über mehrere Jahre hinweg können dies mehrere Tausend Franken ausmachen.
Schliesslich beeinflussen insbesondere die definierten Altersleistungen die Altersvorsorge direkt. Die Altersleistung wird durch die Verzinsung des Altersguthabens sowie den Umwandlungssatz definiert. Je höher die Verzinsung des Altersguthabens, umso mehr Kapital sammelt sich in der Pensionskasse an und steht dem Unternehmer als Alterskapital zur Verfügung. Der Umwandlungssatz ist im obligatorischen Bereich auf 6.8% festgelegt, kann im überobligatorischen Bereich je nach Pensionskasse stark variieren.
Im Weiteren sollte auch das Reglement der Pensionskasse im Kleingedruckten genau betrachtet werden. Beispielsweise verfügen gewisse Pensionskassen über restriktivere Bestimmungen bei Hinterlassenenleistungen. So sind beispielsweise Konkubinatspartner zuweilen nicht genügend abgesichert. Auch das eingezahlte Kapital im Rahmen eines Pensionskasseneinkaufs wird verschieden behandelt sowie Kapitalbezüge bei Pensionierung.
3. Ausgestaltung des Vorsorgeplan bei der Pensionskasse
Die Altersvorsorge des Unternehmers ist direkt mit den einbezahlten Beträgen in die Pensionskasse verknüpft. Im Vorsorgeplan der Pensionskasse werden u.a. die Spargutschriften und die Leistungen bei Invalidität und bei Tod als auch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge geregelt. Für Unternehmer ist es beispielsweise oftmals wichtig, auch Löhne über dem BVG-Maximum (CHF 84’600) zu versichern oder beispielsweise den Koordinationsabzug wegzulassen. So lässt sich während der Erwerbszeit deutlich mehr Alterskapital ansparen. Mit der Wahl des richtigen Vorsorgeplans können Unternehmer die Vorsorge insgesamt optimieren.
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