Der Kauf eines Betriebs bzw. von Betriebsteilen kann auch über eine Vermögensübertragung erfolgen (sog. «Asset Deal»). Im Rahmen des Asset Deals kann der Käufer nur die von ihm gewünschten Aktiven bzw. Betriebsteile von der Verkäuferin übernehmen. Bei der Übernahme von Verträgen setzt dies jedoch regelmässig die Zustimmung Dritter voraus, was eine gewisse Unsicherheit mit sich bringt.
Durch einen Asset Deal kann somit grundsätzlich vermieden werden, dass unbekannte oder ungewisse Verbindlichkeiten mitübernommen werden. Eine Ausnahme gilt allerdings für Arbeitsverhältnisse. Erwirbt der Käufer nämlich einen Betrieb(-steil), und nicht bloss einzelne Vermögenswerte, gehen von Gesetzes wegen auch die Arbeitnehmer des fraglichen Betriebs(-teils) sowie deren offenen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis auf den Käufer über.
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