Die Revisionsstelle überprüft ob die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorgaben gemäss schweizerischem Obligationenrecht (OR) oder einem anerkannten Rechnungslegungsstandart entspricht. Nebst der gesetzlichen Pflicht zur Prüfung der Jahresrechnung, kann die Revisionsstelle wertvolle Hinweise und Erkenntnisse für Ihr Unternehmen liefern.
Sämtliche gesetzlichen Revisionsdienstleistungen werden über unseren akkreditierten Revisionspartner erbracht und werden über diese Revisionsgesellschaft abgewickelt.
Bei uns ist ihr Unternehmen in guter Gesellschaft. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.