Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen dem neue Aktienrecht gültig ab 1.1.2023 entsprechen.

Grundlage

Der zu verwendende Bilanzgewinn setzt sich aus dem Gewinnvortrag und dem laufenden Jahreserfolg zusammen.

Gewinnverwendung als Generalversammlungsbeschluss

Die Generalversammlung hat über die vom Verwaltungsrat vorgeschlagene Gewinnverwendung zu bestimmen. Sofern eine Revisionsstelle vorhanden ist, muss die externe Revisionsstelle überprüfen, ob die Gewinnverwendung Gesetz und Statuten entspricht und der GV darüber Bericht erstatten. 

Die Gewinnverwendung folgt nach folgendem Schema:

1. Zuweisung an die gesetzlichen Reserven gemäss Art 672 OR : 5% des Jahresgewinns müssen in die gesetzliche Reserve eingezahlt werden, bis diese 50% des einbezahlten Aktienkapitals erreicht hat. Holdinggesellschaften müssen die gesetzliche Gewinnreserve äufnen, bis diese zusammen mit der gesetzlichen Kapitalreserve 20% des im Handelsregistereingetragenen Aktienkapitals erreicht.

2. Dividenden-Ausschüttung an die Aktionäre: Nach der Zuweisung an die gesetzlichen Reserven kann ein Teil des Gewinns als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Die Dividendenhöhe wird von der Generalversammlung beschlossen, die Aktionäre stimmen darüber ab, basierend auf einem Vorschlag des Verwaltungsrates.

3. Freiwillige Reserven: Das Unternehmen kann zusätzlich freiwillige Reserven bilden, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten oder für zukünftige Investitionen.

4. Rückbehaltung von Gewinnen: Ein Teil des Gewinns kann im Unternehmen verbleiben, um das Eigenkapital zu stärken oder zukünftige Projekte zu finanzieren.